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Christus Ackermann
Verwandte Rechtsgebiete
Baurecht und Arzthaftungsrecht liegen doch recht nah beieinander, sind Chirurgen nicht ebenfalls Handwerker ?
(25 O 259/08 LG Köln)
Justitia war nicht nur blind ...
Hier der Beweis, dass Justitia nicht nur blind war, sondern in vollständiger geistiger Umnachtung lebte: Erste Seite eines Urteils des LG Aachen, wonach der Beklagte an sich selbst fast 14.000,00 EUR zu zahlen hat. Was aus dem Urteil S. 1 nicht hervorgeht: Die Klägerin hatte gar keinen Antrag auf Zahlung von 13.949,56 EUR gestellt, sondern auf Zahlung von 3.500,00 EUR nebst Zinsen !
"Angaben des Untersuchten- Ansonsten keine ernsthaften Krankheiten
"a) Familienvorgeschichte: Der Vater habe 1969 Weihnachten - als die ganze Familie versammelt gewesen sei - im Alter von etwa 50 Jahren die etwa 40jährige Mutter erschlagen und sich dann selbst erhängt. Er sei zu 55 %, hauptsächlich wegen seiner Trunksucht, erwerbsbehindert gewesen und immer schon gewalttätig. Ein zwei Jahre älterer Bruder sei mit 19 Jahren bei einem Autounfall tödlich verunglückt. Eine 23jährige Schwester sei in Wiesbaden als Prostituierte tätig und habe zwei nichteheliche Kinder. Die 21jährige Schwester Sieglinde sei mit Rolf Isele, der seit acht Jahren wegen Mordes eine Jugendstrafe verbüße, verheiratet. Dieser Schwager habe den Namen Sommer angenommen. Der 19jährige Bruder Heinz sei ohne Arbeit und wohne jetzt wieder bei ihm zu Hause und habe wahrscheinlich ein Verhältnis mit seiner Ehefrau. Der 17jährige Bruder Günter sei nach einem Sturz auf der Kellertreppe als Kind spastisch gelähmt und habe Anfälle und lebe wie die 14jährige Schwester Heike im SOS-Kinderdorf Schwalmthal. In der Familie angeblich ansonsten keine ernsten Krankheiten." (Entscheidung in einer Strafsache)
Handschellenspiele
"Eine Ausnahme von diesem Gebot der Beaufsichtigung kommt bei dem Gefangenen O. aufgrund des bisher gezeigten negativen Vollzugsverhaltens nicht in Betracht. Die Beaufsichtigungspflicht hätte aber in vorliegendem Fall zur Folge, dass die Beamten die von dem Gefangenen beabsichtigte sexuelle Betätigung mit einer oder gar mehreren Bordelldamen in vollem Umfang überwachen müssten. Selbst wenn der Vorgang nur wenige Sekunden dauern sollte, was bei der langen Enthaltsamkeit des Gefangenen nicht auszuschließen ist, wäre dies für die Beamten, die ja auch nur Menschen sind, schlechterdings unzumutbar.
Erschwerend kommt hier hinzu, dass bei dem Gefangenen angesichts des Strafrestes und des bisher gezeigten schlechten Vollzugsverhaltens als besondere Sicherungsmaßnahme die Anlegung von Handfesseln verfügt werden müsste, was den Gefangenen bei der Durchführung seines Anliegens naturgemäß behindern müsste mit der weiteren Folge, dass möglicherweise die Begleitbeamten Hilfestellung geben müssten, was gänzlich unmöglich erscheint.
Außerdem würde die Anwesenheit von uniformierten Beamten einem solchen Vorgang für außenstehende, nicht eingeweihte Dritte, den Anstrich eines Justizaktes verleihen." (Entscheidung in einer Strafvollzugssache) Die Ermessens- und Wertungsbefugnis des Gerichtsvollz
Bericht über "Unannehmlichkeiten mit einem Anwalt"
Antwort einer Schuldnerin auf ein Inkasso-Mahnschreiben hin:
"Soweit Sie mich darauf hinweisen, durch eine fristgerechte Zahlung könnte ich mir ersparen, Unannehmlichkeiten mit einem Anwalt zu bekommen, weise ich darauf hin, dass mir Unannehmlichkeiten mit einem Anwalt vertraut sind, jedenfalls seit dem 19.08.1999. Meinem Hochzeitstag."
Igel ist zwingender Grund für starkes Bremsen
"Es ist sogar zu überlegen, ob nicht das Leben eines Igels wertvoller ist als das Leben eines Menschen. Dies kann und braucht hier aber nicht entschieden zu werden." (AG München, Urteil vom 08.03.1984, 24 C 3200/93, rechtskräftig, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1985).
Der Außerfriesische - Cajus Katte
"Auch einem außerhalb Ostfrieslands geborenen Kind darf ein ostfriesischer Zwischenname erteilt werden, wenn ein Elternteil in Ostfriesland aufgewachsen ist und deshalb eine enge Beziehung zu den dort geltenden Bräuchen entwickelt hat." (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 25.10.1982, 3 W 184/82)
Genuschelte Beratung
Beschluss LG München I - 27 O 22409/01 - (abgewiesener Antrag auf Protokollberichtigung:
"Das Urteil wurde, wie es das Protokoll richtig wiedergibt, nach geheimer Beratung verkündet. Die Beratung erfolgte, da ein eigenes Beratungszimmer nicht zur Verfügung steht, durch den Austausch von für die anderen Anwesenden im Sitzungssaal nicht vernehmbaren genuschelten Worten und Blickkontakte. Eine längere Beratung war nicht nötig, da die Sache verfahren war und sich in der Sitzung keine Änderungen ergeben hatten.
Höchst mißglückte Berufungseinlegung
"Bei der Bezeichnung des angefochtenen Urteils sind Fehler aufgetreten: Das Geschäftszeichen ist fälschlich mit 8 O 266/86 statt mit 8 O 266/85 angegeben. Das Verkündungsdatum lautet auf den 8.7.1987 statt richtigerweise auf den 9.7.1987. Auch die Angabe des Zustelldatums ist falsch: statt 21.8.1987 hätte es 20.8.1987 heißen müssen." (aus 2 U 131/89 OLG Köln).
Glücklicher Tag für einen Amtsrichter
"Der Antrag des Antragstellers ... wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe: Der Antragsteller begehrt die Erteilung eines Berufsverbots gegen den Antragsgegner, der Richter am Amtsgericht Köln ist. ..." (aus 8 U 657/84 OLG Köln)
Handwerklicher Volkssturm
"Der Rest der von der Klägerin beschäftigten Mitarbeiter ähnelte einem 'handwerklichen Volkssturm': eine Mischung von ungelernten, hastig angeworbenen Mitarbeitern, deren Reihen durch einen bejahrten Herrn verstärkt wurden, der zur Assistenz seine Gattin mitbrachte - damit er nicht von der Leiter fiel." (Anwaltsschriftsatz in einem Bauprozeß)
Rechtsmittelmäßiger Rundumschlag
"Wenn überhaupt nur ein Rechtsmittel zulässig ist, dann wird dieses hiermit eingelegt." (Anwaltsschriftsatz)
Schwindelerregene Argumentation
"... überhaupt, wird hierbei darauf hingewiesen, dass diese Maulkorbklage in Kausalität der Nichtigkeitsklage dieses Schwindelprozesses, ihre Wurzel hat; ... hierbei bin ich davon ausgegangen, dass das zuständige Gericht den Sachverhalt genau wissen will, so dass auch das Verborgene und was da alles hinter steckt; ich bin kein Rechtsanwalt, wenn ich nun hier als gerichtlicher Laie, einen Formfehler begangen habe, so bitte ich, diesen zu meinem bekanntlichen Recht auszulegen; darüber jedoch zu urteilen, bin ich nicht befugt, das kann nur das zuständige Gericht; ... Gegen diesen Beschluß <der noch gar nicht ergangen war> werde ich vorsorglich Beschwerde einlegen." (19 T 289/83 LG Köln)
Gehirnschmerzen
"Ich habe keinen geistigen Schaden durch den Verkehrsunfall erlitten, nur schlimme Gehirnschmerzen, und ständige Schmerzen in meinen Beinen. ... Was kann ich den dafür, das mich der damalige Student Herr Franz Josef Strauß als er 20 Jahre war, im Oktober, November 1936 gezeugt hatte, als er mit meiner Mutter Anna Maria Weber ein intimes Verhältnis hatte." (Feststellungsklage an das LG Düsseldorf vom 29.01.1983)
Taschenspielertricks mit Kommentaren
"... wenn der eine Kommentar nicht zur Rechtsansicht paßt, dann nehme man- Putzo,- Stein-Pohle, etc. Stein Jonas, oder den Großkommentar von Wiecorek. pp." (Schriftsatz im Verfahren 4 T 531/82 LG Bonn)
Problematik der Vorlage einer mündlichen Vollmacht
"Einzig der Erkenntnis der Beklagten, man könne eine mündliche Vollmacht nicht vorlegen, kann man ohne jegliche Einschränkung - nicht ohne Bewunderung für diese scharfsinnige Gedankenführung - folgen." (Anwaltsschriftsatz im Verfahren 26 O 75/99 LG Köln)
Blankziehen als Beweisantritt
Der Kläger macht Ansprüche aus einem Vertrag betreffend eine Tätowierungsleistung geltend. Die von ihrem Ehemann vertretene Beklagte verteidigt sich (3 C 2/15 AG Geldern):
"Also Herr P ... hat vor Gericht erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. Meine Frau ist bereit, ihre Blöße zu zeigen, wo der Anspruch zu finden sei. Wir bitte das Gericht darum, Recht zu sprechen."
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© RA Dr. Harald Schneider | aktualisiert: 20.05.2018 |