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Gesellschaftsrecht
GbR (BGB-Gesellschaft), OHG und KG.
Häufigste Rechtsform des Mittelstandes.
Typische Gesellschaftsform für Großunternehmen. Möglichkeit des Zugangs zur Börse.
Ausländische Zweigniederlassung
Eine ausländische Gesellschaft kann in Deutschland nicht gegründet werden.
Der Europäische Gerichtshof hat zur der Problematik der "ausländischen Scheingesellschaften" entschieden (Urteil vom 30.September 2003 Rs. C-167/01 "Inspire Art"), dass es nicht missbräuchlich ist, zur Umgehung nationaler Gründungsvorschriften ein ausländisches Unternehmen zu gründen und eine Zweigniederlassung im Inland die vollständigen Geschäfte führen zu lassen.
Bekanntes Beispiel: "Limited".
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© RA Dr. Harald Schneider | aktualisiert: 20.05.2018 |